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Name
H15 Gufic
EAN/GTIN
7640143442263
Pharmacode
2387670
Artikelnummer ebi-pharm
100004-AR
Hersteller
Gufic Biosciences Limited
Vertrieb
ebi-pharm ag
Zulassungsinhaberin
ebi-pharm AG
Zulassungsnummer
11661
Abgabekategorie
AR-Registriert
Beschreibung
Das Heilmittel aus der Ayurveda-Medizin. H 15 Gufic ist ein pflanzliches Antirheumatikum, das v.a. bei aktiver chronischer Polyarthritis (rheumatoide Arthritis) und bei juveniler chronischer Arthritis verwendet wird.
Anwendungsgebiet
H15 Gufic wird als pflanzliches Antirheumatikum eingesetzt, z.B. bei - aktiver chronischer Polyarthritis - juveniler chronischer Arthritis - als Begleitmedikation bei entzündlichen Darmerkrankungen.
Anwendung
Soweit nicht anders verordnet, werden bei starken Beschwerden und zu Beginn der Therpaie: 3 x 2 Tabletten täglich sonst: 3 x 1 Tablette täglich kurzfristig zur Beeinflussung akuter Beschwerdezunahme: 3 x 3 Tabletten täglich jeweils nach den Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit eingenommen. Für Kinder bis 10 Jahren ist die halbe Dosis zu empfehlen.
Zusammensetzung / Zutaten
1 Tablette enthält: Trockenextrakt Boswellia serrata 400mg
Nebenwirkungen
In Einzelfällen kann die Einnahme von H15 Gufic zu unspezifischen Hautveränderungen (sog. Hautausschlägen) führen, auch wird vereinzelt Juckreiz beobachtet. Oftmals gehen die unerwünschten Wirkungen zurück oder verschwinden auch während der weiteren Einnahme des Präparates. In jedem Falle enden sie, wenn das Präparat abgesetzt wird. Der intensive Geschmack von H15 Gufic kann als eigenartig empfunden werden. Aus diesem Grunde kann es bei der Einnahme auf nüchternen Magen und bei sehr geschmacksempfindlichen Patienten zu Reaktionen kommen wie z.B. Widerwillen gegen das Medikament oder Übelkeit. Die Einnahme von H15 Gufic sollte deshalb immer nach dem Essen erfolgen.
Einnahme während Schwangerschaft / Stillzeit
Die Einnahme von H 15 Gufic während der Schwangerschaft muss kritisch abgewogen werden.
Ergänzungen zur Anwendung
Die Wirkung von H 15 Gufic setzt durchschnittlich nach 4 Wochen langsam ein. Mit einem unmittelbaren Effekt nach Einnahmebeginn soll deshalb nicht gerechnet werden. Begleitende Medikamente zur Verminderung der Schmerzen werden deshalb häufig zu Beginn der Behandlung mit H 15 Gufic gleichzeitig verwendet.
Darreichungsform
Tabletten
Applikationsweg
zum Einnehmen
Lagerhinweis
Die Tabletten sollen an einem kühlen, trockenen Ort und vor Sonnenlicht geschützt aufbewart werden.
Patienteninformationen
H 15 Gufic ist ein pflanzliches Antirheumatikum, das v.a. bei aktiver chronischer Polyarthritis (rheumatoide Arthritis) und bei juveniler chronischer Arthritis verwendet wird. Eine Anwendung sollte möglichst im frühen Krankheitsstadium begonnen und regelmässig weitergeführt werden, um einen positiven Langzeiteffekt auf den Verlauf der Erkrankung zu erzielen. Die Heilpflanze Boswellia serrata wird seit Jahrhunderten geschätzt und bis heute v.a. im traditionellen Medizinsystem Ayurveda verwendet. Das Harz des Baumes wird dabei unter Nutzung modernster Technologien im speziellen Herstgellungsverwahren zum Heilmittel ("Olibanum extractum siccum") verarbeitet. Als "Weihrauch" ist dieses Harz auch bei uns schon lange bekannt. Die ayurvedische Medizin hat nicht dieselben Krankheitsbezeichnungen wie die westliche. Ein Vergleich ist jedoch möglich und zeigt, dass das aus der Pflanze gewonnene Heilmittel bei verschiedenen Krankheiten eingenommen wird, die bei uns unter dem weiten Begriff "Rheuma" zusammengefasst werden. Wissenschaftliche Untersuchungen mit H 15 Gufic liegen bisher nur bei den anfangs genannten Anwendungsgebieten vor. Die therapeutische Wirkung von H 15 Gufic bei anderen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises wurde bisher nicht systematisch wissenschaftlich untersucht.
Packungsgrösse
100 Tabletten
H15 Gufic Fachinformation
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Wo können diese Produkte bezogen werden?

Ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserhoden AR.

Weshalb darf ich dieses Produkt nicht ausserhalb vom Kanton AR abgeben oder beziehen?

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) hat als einziger Kanton, bei der Gründung der Swissmedic 2001, zusätzlich zur nationalen Zulassung für Arzneimittel, eine eigene für kantonale Arzneimittel beibehalten. Momentan sind noch etwa 330 Präparate nur im Kanton AR registriert. Diese dürfen im Rahmen der Abgabekompetenzen ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch berechtigte Personen und Firmen (wie Apotheken, Drogerien, heilpraktische, ärztliche und zahnärztliche Praxen) in den Verkehr gebracht werden. In der restlichen Schweiz dürfen die Produkte weder verkauft noch an Lager geführt werden.

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