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Name
Burgerstein Vitamin C 1000 mg
EAN/GTIN
9900000124359
Pharmacode
2238579
Artikelnummer ebi-pharm
111065-AR
Hersteller
Antistress AG
Vertrieb
ebi-pharm ag
Zulassungsinhaberin
Antistress AG Gesellschaft für Gesundheitsschutz
Zulassungsnummer
12153
Abgabekategorie
AR-Registriert
Beschreibung
Zur Deckung eines erhöhten Vitamin C Bedarfes.
Anwendungsgebiet
Zur Deckung eines erhöhten Vitamin C Bedarfes wie z.B. während und nach Infektionskrankheiten, Antibiotika-Behandlungen, Schwangerschaft, Stillzeit, Wachstum, chron. Schwermetallbelastungen, oxidativem Stress, Rekonvaleszenz, Verletzungen.
Anwendung
Sofern nicht anders empfohlen, täglich 1 Tablette mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
Zusammensetzung / Zutaten
Jede Tablette enthält 1000 mg Vitamin C (aus Ascorbinsäure, Acerola-Fruchtpulver, Hagebutten).
Weiter zu beachten
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Darreichungsform
Tabletten
Applikationsweg
zum Einnehmen
Lagerhinweis
Gut verschlossen, trocken sowie zwischen 15–25ºC aufbewahren.
Packungsgrösse
100 Tabletten
Können Burgerstein-Tabletten halbiert, pulverisiert werden?

Ja, die Burgerstein Tabletten dürfen halbiert oder pulverisiert werden mit Ausnahme der Probase Tabletten, da diese mit einem magensaftresistenten Coating überzogen sind. Es ist zu beachten, dass die Burgerstein Tabletten sehr hart gepresst und deshalb schwierig zu teilen sind. Als Einnahmehilfe bietet Antistress/ebi-pharm kostenlos einen Tablettenschneider mit integriertem Tablettenmörser an. Alternativ könnte eine microcare Mischung in Frage kommen.

Wo kann ich dieses Produkt beziehen?

Ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserhoden AR.

Weshalb darf ich dieses Produkt nicht ausserhalb vom Kanton AR abgeben oder beziehen?

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) hat als einziger Kanton, bei der Gründung der Swissmedic 2001, zusätzlich zur nationalen Zulassung für Arzneimittel, eine eigene für kantonale Arzneimittel beibehalten. Momentan sind noch etwa 330 Präparate nur im Kanton AR registriert. Diese dürfen im Rahmen der Abgabekompetenzen ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch berechtigte Personen und Firmen (wie Apotheken, Drogerien, heilpraktische, ärztliche und zahnärztliche Praxen) in den Verkehr gebracht werden. In der restlichen Schweiz dürfen die Produkte weder verkauft noch an Lager geführt werden.