Burgerstein Vitamin C 1000 mg
100 Tabletten


- Name
- Burgerstein Vitamin C 1000 mg
- EAN/GTIN
- 9900000124359
- Pharmacode
- 2238579
- Artikelnummer ebi-pharm
- 111065-AR
- Hersteller
- Antistress AG
- Vertrieb
- ebi-pharm ag
- Zulassungsinhaberin
- Antistress AG Gesellschaft für Gesundheitsschutz
- Zulassungsnummer
- 12153
- Abgabekategorie
- AR-Registriert
- Beschreibung
- Zur Deckung eines erhöhten Vitamin C Bedarfes.
- Anwendungsgebiet
- Zur Deckung eines erhöhten Vitamin C Bedarfes wie z.B. während und nach Infektionskrankheiten, Antibiotika-Behandlungen, Schwangerschaft, Stillzeit, Wachstum, chron. Schwermetallbelastungen, oxidativem Stress, Rekonvaleszenz, Verletzungen.
- Anwendung
- Sofern nicht anders empfohlen, täglich 1 Tablette mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
- Zusammensetzung / Zutaten
- Jede Tablette enthält 1000 mg Vitamin C (aus Ascorbinsäure, Acerola-Fruchtpulver, Hagebutten).
- Weiter zu beachten
- Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Darreichungsform
- Tabletten
- Applikationsweg
- zum Einnehmen
- Lagerhinweis
- Gut verschlossen, trocken sowie zwischen 15–25ºC aufbewahren.
- Packungsgrösse
- 100 Tabletten
Ja, die Burgerstein Tabletten dürfen halbiert oder pulverisiert werden mit Ausnahme der Probase Tabletten, da diese mit einem magensaftresistenten Coating überzogen sind. Es ist zu beachten, dass die Burgerstein Tabletten sehr hart gepresst und deshalb schwierig zu teilen sind. Als Einnahmehilfe bietet Antistress/ebi-pharm kostenlos einen Tablettenschneider mit integriertem Tablettenmörser an. Alternativ könnte eine microcare Mischung in Frage kommen.
Ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserhoden AR.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) hat als einziger Kanton, bei der Gründung der Swissmedic 2001, zusätzlich zur nationalen Zulassung für Arzneimittel, eine eigene für kantonale Arzneimittel beibehalten. Momentan sind noch etwa 330 Präparate nur im Kanton AR registriert. Diese dürfen im Rahmen der Abgabekompetenzen ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch berechtigte Personen und Firmen (wie Apotheken, Drogerien, heilpraktische, ärztliche und zahnärztliche Praxen) in den Verkehr gebracht werden. In der restlichen Schweiz dürfen die Produkte weder verkauft noch an Lager geführt werden.