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Name
Burgerstein Multivitamin-Mineral ABC 25
EAN/GTIN
9900000122560
Pharmacode
2232430
Artikelnummer ebi-pharm
111053-AR
Hersteller
Antistress AG
Vertrieb
ebi-pharm ag
Zulassungsinhaberin
Antistress AG Gesellschaft für Gesundheitsschutz
Zulassungsnummer
11993
Abgabekategorie
AR-Registriert
Anwendungsgebiet
Psychische und physische Erschöpfungszustände, Rekonvaleszenz, Stillzeit, Sport.
Anwendung
Täglich 1 Tablette während dem Essen.
Zusammensetzung / Zutaten
1 Tablette enthält: Carotinoide 3 mg Vitamin D3 200 I.E. Vitamin E 200 I.E. Vitamin K 30 μg Vitamin C 250 mg Vitamin B1 25 mg Vitamin B2 25 mg Vitamin B6 25 mg Vitamin B12 25 μg Niacinamid 25 mg Pantothensäure 25 mg PABA 25 mg Biotin 25 μg Folsäure 200 μg Inositol 25 mg Cholin 25 mg Betain 25 mg Kalzium 50 mg Magnesium 25 mg Eisen 10 mg Mangan 3 mg Zink 10 mg Kupfer 1 mg Kalium 45 mg Jod 75 μg Chrom 25 μg Selen 25 μg
Warnhinweise
Sie dürfen das Präparat nicht einnehmen, wenn bereits eine Überversorgung mit Vitamin A oder D besteht, wenn Sie andere Präparate einnehmen, die Vitamin A oder D enthalten oder wenn Sie mit Retinoiden (z.B. gegen Akne) behandelt werden.
Weiter zu beachten
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Darreichungsform
Tabletten
Applikationsweg
zum Einnehmen
Lagerhinweis
Gut verschlossen, trocken und bei Raumtemperatur (15-25°C) aufbewahren.
Packungsgrösse
100 Tabletten
Können Burgerstein-Tabletten halbiert, pulverisiert werden?

Ja, die Burgerstein Tabletten dürfen halbiert oder pulverisiert werden mit Ausnahme der Probase Tabletten, da diese mit einem magensaftresistenten Coating überzogen sind. Es ist zu beachten, dass die Burgerstein Tabletten sehr hart gepresst und deshalb schwierig zu teilen sind. Als Einnahmehilfe bietet Antistress/ebi-pharm kostenlos einen Tablettenschneider mit integriertem Tablettenmörser an. Alternativ könnte eine microcare Mischung in Frage kommen.

Wo kann ich dieses Produkt beziehen?

Ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserhoden AR.

Weshalb darf ich dieses Produkt nicht ausserhalb vom Kanton AR abgeben oder beziehen?

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) hat als einziger Kanton, bei der Gründung der Swissmedic 2001, zusätzlich zur nationalen Zulassung für Arzneimittel, eine eigene für kantonale Arzneimittel beibehalten. Momentan sind noch etwa 330 Präparate nur im Kanton AR registriert. Diese dürfen im Rahmen der Abgabekompetenzen ausschliesslich im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch berechtigte Personen und Firmen (wie Apotheken, Drogerien, heilpraktische, ärztliche und zahnärztliche Praxen) in den Verkehr gebracht werden. In der restlichen Schweiz dürfen die Produkte weder verkauft noch an Lager geführt werden.